Eidgenössische Vorlagen

  1. Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen NEIN
  2. Änderung des Oligationenrechts (Mietrecht: Untermiete) NEIN
  3. Änderung des Oligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf) NEIN
  4. Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen) * JA

Kantonale Vorlagen

  1. VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz (Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten) JA
  2. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege JA
  3. XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs) ** NEIN

* JA zur einheitlichen Finanzierung im Gesundheitswesen

Im Unterschied zu den GRÜNEN Schweiz, die Stimmfreigabe beschlossen haben, befürworten die GRÜNEN Kanton St.Gallen die Änderung des KVG zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Die Reform beseitigt einen stossenden Fehlanreiz, welcher bisher dazu geführt hat, dass unnötige stationäre Behandlungen durchgeführt wurden, deren Kosten vollständig auf die Prämienzahlenden abgewälzt wurden. Mit EFAS werden ambulante Behandlungen gefördert, welche für die Patient*innen in der Regel weniger belastend und zudem kostengünstiger sind. Die Kantone beteiligen sich neu an deren Finanzierung. Auch wenn die Vorlage längst nicht alle Probleme löst, bedeutet sie einen wichtigen Schritt hin zu einem sozialeren und kosteneffizienteren Gesundheitswesen.

** NEIN zum höheren Steuerabzug für Autopendler*innen

Zusammen mit einer Allianz von Parteien und Verbänden haben die GRÜNEN das Referendum gegen dieses ungerechte und klimaschädliche Steuerprivileg für Besserverdienende ergriffe. Am 24. November hat das Stimmvolk die Möglichkeit, den unzeitgemässen Entscheid des Kantonsrates zu korrigieren. Von der Gesetzesänderung profitieren würden nur Autofahrende, die einen sehr langen Arbeitsweg täglich mit dem Auto zurücklegen, denn sie könnten neu bis zu 8000 Franken von der Steuer abziehen. Die ÖV-Pendler hingegen können maximal den Preis des GA zum Abzug bringen. Damit wird das Langstreckenpendeln steuerlich belohnt und gefördert, was den Energie- und Klimazielen des Kantons diametral widerspricht.