Bäume schützen – Lebensqualität erhalten
Am 12. März entscheiden die Stimmberechtigten der Stadt St.Gallen über die Ausdehnung des bestehenden Baumschutzes aufs ganze Stadtgebiet. Ein dichter Baumbestand zwischen den Häusern ist eines der effizientesten Mittel gegen die starke Erhitzung der Stadt als Folge der Klimakrise.
Bäume sind die Klimaanlagen der Stadt. Sie sind Lebensraum für viele Tiere, prägen unsere Stadt und unsere Quartiere und federn die Klimakrise ab. Mit diesen Argumenten wirbt das Komitee für die Ausdehnung des Baumschutzes für ein Ja am 12. März. Das Komitee setzt sich zusammen aus den Umweltverbänden sowie den linken und grünen Parteien inklusive der jeweiligen Jungparteien.
Die Leistung von grossen Bäumen geht weit über die Grenzen einer Liegenschaft hinaus.
Seit rund 50 Jahren gibt es im Zonenplan der Stadt St.Gallen «Gebiete mit schutzwürdigen Grünflächen mit Baumbestand». Wer hier einen grossen Baum (Umfang mind. 80 cm, 1 m über dem Boden gemessen) fällen will, muss eine Bewilligung beantragen. In allen anderen Gebieten dürfen Grundeigentümer*innen Bäume uneingeschränkt fällen. Die Schutzgebiete decken weniger als ein Viertel der gesamten Siedlungsfläche ab. Das ist nicht mehr zeitgemäss.
Ratsreferendum wurde ergriffen
Das Stadtparlament hat deshalb im Mai 2022 einer Vorlage des Stadtrats mit grosser Mehrheit zugestimmt, die den Baumschutz auf das ganze Siedlungsgebiet ausdehnt. Die FDP, als Vertreterin des Haueigentümerverbands HEV, beantragte daraufhin das Ratsreferendum. Dieser Antrag wurde mit dem Minimum der benötigten Anzahl von 21 Stimmen angenommen. Die Gegner*innen des Baumschutzes verweisen auf die Eigenverantwortung und befürchten, dass die bauliche Entwicklung behindert wird. Da die Leistung von grossen Bäumen weit über die Grenzen einer Liegenschaft hinausgeht und für die Lebensqualität aller Stadtbewohner*innen von grosser Bedeutung ist, kann nicht allein auf die Eigenverantwortung der Grundeigentümer*innen abgestellt werden.
Die Erfahrung zeigt leider, dass immer wieder Bäume aus fahrlässigen Gründen gefällt werden, z.B. um die Kosten für die Umgebungspflege zu senken. Wird ein Fällgesuch eingereicht, können Fachleute die Eigentümer*innen beraten und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen, die ohne Fällung eines Baumes auskommen. Eine bauliche Entwicklung ist auch mit einem strengeren Baumschutz möglich, wie man anhand der Städte Basel, Bern und Luzern sehen kann.
Mehr Infos unter:
www.baumschutz-ja.ch