Ob Temporegime, Verteilung der Lotteriefondsmittel, Schutz vor gefährlichen Hunden, CO2-Absenk-Ziele oder Stärkung der Menschenrechte, die rechtsbürgerliche Mehrheit des Rates hat den Takt vorgegeben. Trotzdem lässt sich die GRÜNE-Gruppe nicht entmutigen und setzt sich weiterhin für einen lebenswerten Kanton ein.

Bürgerliche erhöhen Hürden für Tempo 30

Mit dem IX. Nachtrag zum Strassengesetz hat die rechtsbürgerliche Mehrheit faktisch einen Tempo-50-Zwang auf Kantons- und Gemeindestrassen erster Klasse eingeführt. Tempo 30 wird zur Ausnahme – selbst dort, wo Lärm, Sicherheit und Lebensqualität betroffen sind.

Die GRÜNEN haben beharrlich für pragmatische Lösungen gekämpft: Temporeduktionen sind kostengünstig, wirksam für Lärm- und Klimaschutz und erhöhen die Verkehrssicherheit. Zudem wissen die Gemeinden selbst am besten, wo welches Tempo sinnvoll ist. Mit diesem Entscheid wird ihre Autonomie beschnitten – zulasten der Bevölkerung.

Lotteriefonds: Rechtsmehrheit bremst Kulturförderung

Die rechtsbürgerliche Mehrheit hat eine neue Quote für die Verteilung der Lotteriefonds-Gelder beschlossen. Zwar konnte der ursprünglich geplante massive Kulturabbau verhindert werden. Trotzdem bedeutet die beschlossene Begrenzung auf 50–55% langfristig Druck auf die Kulturförderung im Kanton St.Gallen. Aus Sicht der GRÜNEN bleibt kritisch, dass starre Quoten eingeführt werden und künftig mehr Mittel in strategische Projekte und Reserven fliessen. Damit wird die Kultur – trotz ihrer grossen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung – strukturell geschwächt.

Energiekonzept: Ziele verfehlt – jetzt braucht es verbindliche Massnahmen

Der Bericht zum Energiekonzept 2021–2030 zeigt ein gemischtes Bild: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien gibt es Fortschritte. Doch bei den CO₂-Senkungszielen – insbesondere im Gebäudebereich und im Verkehr – liegt der Kanton klar zurück. Die Emissionen sinken zu langsam, die gesetzten Zwischenziele werden verfehlt.

Für die GRÜNEN ist klar: Freiwilligkeit genügt nicht. Wer die Pariser Klimaziele ernst nimmt, muss verbindliche Rahmenbedingungen schaffen – etwa beim Ersatz fossiler Heizungen und im Verkehr. Jetzt braucht es mehr Tempo und klare politische Entscheide. Dazu sind aber weder die Regierung noch der rechtsbürgerliche Kantonsrat bereit. St.Gallen gerät damit beim Klimaschutz im Vergleich mit anderen Kantonen klar ins Hintertreffen. Das ist klima- und wirtschaftspolitisch fahrlässig.

Fehlanreize bei der Motorfahrzeugsteuer korrigieren

Mit einer dringlichen Motion wollte die SP-GRÜNE-GLP-Fraktion Fehlanreize in der neuen Motorfahrzeugbesteuerung rasch korrigieren. Seit Januar 2026 zahlen gewisse Elektrofahrzeuge wegen ihres höheren Gewichts mehr Steuern als vergleichbare Verbrenner – der Effizienzbonus reicht nicht aus. Leider wurde die Dringlichkeit bestritten; die Beratung erfolgt erst in der Sommersession. Die GRÜNEN fordern faire Rahmenbedingungen und weiterhin wirksame Anreize für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge – gerade weil die CO₂-Ziele im Verkehr deutlich verfehlt werden.

St.Gallen bleibt Schlupfloch für gefährliche Hunde

Die von der grünen Kantonsrätin Margot Benz lancierte Motion für eine Verschärfung des Hundegesetzes wurde bedauerlicherweise abgelehnt, obwohl auch Parlamentarier der Mitte-EVP Fraktion diese befürwortet haben. Die von der Mehrheit beschwörte Eigenverantwortung ist bei der Haltung von potentiell gefährlichen Hunderassen klar ungenügend, um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten. Da die umliegenden Kantone Thurgau und Zürich seit Sommer 2025 strengere Gesetze kennen, die vermutlich zu einer Abwanderung von Hundehaltenden mit potentiell gefährlichen Hunden in den Kanton St.Gallen führen, wird es wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis die Stimmung hin zu einer stärkeren Regulierung kippen wird.

Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderung – jetzt weitergehen

Die drei Nachträge zum «Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung» waren ein zentrales Geschäft dieser Session. Neu können ambulante Leistungen im Bereich Wohnen subjektorientiert finanziert werden. Das gibt Menschen mit Behinderung mehr Wahlmöglichkeiten, was die GRÜNEN sehr begrüssen. Der zweite Nachtrag zielt darauf ab, die Rechte der Menschen mit Behinderung stärker zu verankern. Es werden auch neue Instrumente und Anreize geschaffen, die Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention im Kanton besser zu verankern. Doch es bleibt noch sehr viel zu tun. Die GRÜNEN werden sich in dieser Thematik weiterhin stark engagieren.

Sozialhilfe: Pauschale Kürzungen sind der falsche Weg

Die SVP forderte mit einer Motion eine pauschale Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe um zehn Prozent, wenn der Bezug länger als elf Monate dauert. Der Kantonsrat folgte diesem Vorschlag nicht und trat auf die Motion nicht ein. Aus Sicht der GRÜNEN ist dieser Entscheid richtig. Der Grundbedarf deckt lediglich das Existenzminimum – Kürzungen würden Menschen nicht schneller in Arbeit bringen, sondern sie weiter in Armut drängen. Die meisten Menschen wollen selbstwirksam sein, arbeiten und einen Beitrag zur Gemeinschaft leisten. Sozialhilfe ist Unterstützung in schwierigen Lebenslagen – kein Instrument für pauschale Strafen.

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