Solidarität in der Krise soll keine Floskel bleiben
In der laufenden Session des St.Galler Kantonsrates haben die GRÜNEN eine Motion eingereicht, welche die Wiedereinführung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen fordert. Mit der Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs für KMUs und selbstbewohnte Immobilien soll diese wirtschafts- und sozialverträglich ausgestaltet werden.
Die Coronakrise reisst aufgrund der notwendig gewordenen Hilfsgelder Löcher in die Staatskassen, so auch im Kanton St.Gallen. Zusätzlich hat der Kanton erst gerade vor zwei Jahren gegen den Widerstand der GRÜNEN die Unternehmenssteuern gesenkt. Ein zukunftsträchtiger Umgang mit dem Staatshaushalt sieht anders aus. Nun planen die Regierung und die rechte Mehrheit des Kantonsrates eine Sparübung, die wie immer auf Kosten von Familien, sozial Benachteiligten, Kulturschaffenden und zulasten der nachhaltigen Entwicklung gehen dürfte.
Diese Finanzpolitik ist aus verschiedenen Gründen verfehlt: Um den Wirtschaftseinbruch nicht noch zu verstärken, sind konjunkturstützende Staatsausgaben anstelle von Sparpaketen gefragt. Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Ausgabekürzungen werden noch gravierender sein als in normalen Zeiten. Ausserdem verschärfen Steuersenkungen und die darauffolgenden Sparpakete langfristig die Ungleichheit bei Vermögen und Einkommen. Es wird Geld von unten nach oben umverteilt. Und schliesslich darf das Parlament der Staatsverwaltung nicht permanent die Flügel stutzen. Um der Klimakrise begegnen zu können, brauchen wir einen Kanton, der die benötigten Dienstleistungen und finanziellen Mittel für den ökologischen Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft bereitstellen kann.
Aus diesen Gründen stellen die GRÜNEN den Abbauplänen von Regierung und Kantonsrat eine konkrete Alternative gegenüber: Mit der Erbschaftssteuer werden die Finanzen dort beschafft, wo sie im Überfluss vorhanden sind und eine Abgabe keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen nach sich zieht. Die von der GRÜNEN eingereichte Motion verlangt eine Erbschafts- und Schenkungssteuer für die direkten Nachkommen. Der Kanton St.Gallen erhob schon früher eine solche Steuer, schaffte sie jedoch Ende der 90er-Jahre ab.
Mit einem Freibetrag sowie einem möglichen Zahlungsaufschub für KMUs und selbstbewohnte Immobilien wird sichergestellt, dass keine Existenzen gefährdet werden. Im Fokus stehen vielmehr grosse finanzielle Beträge. Wer ohne eigene Anstrengung zu grossem Vermögen kommt, kann und soll einen zusätzlichen Beitrag an die Bewältigung der Herausforderungen leisten, vor denen unsere Gesellschaft in der aktuellen Krisensituation steht.