Der Bau eines Uferweges am Zürichsee in Rapperswil ist seit 2002 im behördenverbindlichen kantonalen Richtplan vorgesehen. «Für die Bevölkerung ist nicht ersichtlich, was bis jetzt unternommen wurde, um den Richtplaneintrag umzusetzen», kritisiert Kantonsrat Marco Fäh (Neckertal). Es sei auch nicht klar, ob bei erteilten Baubewilligungen jeweils eine Auflage betreffend die entsprechende Uferfreihaltung veranlasst worden sei und wie dies bei aktuellen und zukünftigen Bewilligungsverfahren gehandhabt werde. Zur Klärung dieser Fragen hat Fäh einen Vorstoss im Kantonsrat eingereicht.

Unmittelbarer Auslöser der Einfachen Anfrage ist das Bauprojekt von Tennis-Star Roger Federer, das am fraglichen Uferabschnitt liegt und über das verschiedene Medien in den vergangenen Monaten berichtet haben. Wie Marco Fäh betont, geht es ihm nicht um eine Einflussnahme auf das laufende Verfahren: «Die aufgeworfenen raumplanerischen und rechtlichen Fragen stellen sich in Bezug auf mehrere Grundstücke, ganz unabhängig von den betroffenen Personen.»

Wie am Bodensee gibt es auch am Zürichsee, so beispielsweise im Bereich des vorgesehenen Seeuferwegs, Privatgrundstücke, welche ein Stück des Sees umfassen. Dies ist aus den im Internet öffentlich einsehbaren Grundstücksplänen ersichtlich. Gemäss Zivilgesetzbuch besteht an öffentlichen Gewässern kein Privateigentum. Diesen Grundsatz hat das Bundesgericht bestätigt. Fäh möchte deshalb auch wissen, wie es zu den eingezeichneten Grundstücksgrenzen kommen konnte und was die Regierung zu unternehmen gedenkt, damit diese Gewässer wieder ins Eigentum des Kantons übergehen.

Medienmitteilung als PDF

Wortlaut der Einfachen Anfrage mit Planbeilagen (ratsinfo.sg.ch)

Kantonaler Richtplan, V36, Seeufer Zürich-/Obersee