Der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) hat im Jahr 2021 festgestellt, dass die freiheitsbeschränkenden Massnahmen im Kanton St.Gallen deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegen. Während in anderen Kantonen Kliniken mit einem Anteil an freiheitsbeschränkenden Massnahmen von 14,6 Prozent kritisiert werden, brachten es die Psychiatrie St.Gallen Nord auf 21,5 Prozent und die St.Gallischen Psychiatrie-Dienste Süd auf 17,5 Prozent. Der schweizerische Durchschnitt beträgt 11,8 Prozent.

Die Mörschwiler Kantonsrätin Jeannette Losa (GRÜNE) macht in einer kürzlich eingereichten Interpellation auf die Problematik aufmerksam. Sie verlangt von der Regierung Auskunft darüber, warum es im Kanton St.Gallen so oft zu solchen Massnahmen kommt. Des Weiteren erkundigt sie sich, ob die häufigen freiheitsbeschränkenden Behandlungen mit dem akuten Personalmangel in der Pflege oder mit der Organisation, den baulichen Strukturen und der strategischen Ausrichtung der Kliniken in Zusammenhang stehen. Schliesslich fragt Jeannette Losa die Regierung nach deren Bereitschaft, die Gründe für den überdurchschnittlichen hohen Anteil an freiheitsbeschränkenden Massnahmen überprüfen zu lassen und Verbesserungen einzuleiten.

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