Der Kanton St.Gallen verfügt über ein riesiges Solarpotenzial. Gemäss Solarpotenzialkataster des Bundes liessen sich im Kanton St.Gallen auf geeigneten Dachflächen jährlich rund 3’100 GWh Strom produzieren. Unter Berücksichtigung der geeigneten Fassadenflächen wären es sogar 4’250 GWh – mehr als der Kanton jährlich verbraucht. Im Jahr 2019 wurden jedoch lediglich 5.3 Prozent des Solarpotenzials auf Dächern ausgenutzt. Geht es im gleichen Tempo weiter, wird der Kanton sein Solarpotenzial erst in rund 200 Jahren ausgeschöpft haben.

Solarpflicht auf Bestandesbauten

Nach geltendem Energiegesetz sind im Kanton St.Gallen nur Neubauten zur Eigenstromerzeugung verpflichtet. Für Daniel Bosshard, Kantonsrat und Präsident der GRÜNEN Kanton St.Gallen, steht fest: «Eine Solarpflicht auch für Bestandesbauten stellt die einfachste und schnellste Möglichkeit dar, den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben.» Die Solarenergie führe längerfristig zu tieferen Energiekosten, was Mieterinnen und Mieter wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer entlaste. «Eine kantonale Solaroffensive stärkt zudem das lokale Gewerbe und schafft neue Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche. Ausserdem reduziert sie die Auslandabhängigkeit und erhöht damit die Sicherheit der Energieversorgung», so Bosshard.

Motion in der Februarsession

Die GRÜNEN werden in der Februarsession des Kantonsrates eine Motion zur Einführung der Solarpflicht auf Bestandesbauten einreichen. Geeignete Dach- und Fassadenflächen bestehender Gebäude sollen bei einer umfassenden Sanierung, jedoch spätestens bis 2035 mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgerüstet werden, sofern die Installation technisch und betrieblich machbar ist. Ausnahmeregelungen soll es unter anderem für denkmalgeschützte Bauten und Härtefälle geben. Zusätzlich sollen Finanzierungsinstrumente geschaffen werden, damit auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, die nicht über die nötigen Eigenmittel verfügen, die Solarpflicht erfüllen können. Schliesslich sieht die Motion vor, dass Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sich mit einer Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können. «Wir legen Wert darauf, dass die Solarpflicht sozialverträglich ausgestaltet ist und die Eigentumsfreiheit respektiert», betont Daniel Bosshard.

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