Die GRÜNEN setzen sich seit jeher für eine tierfreundliche, umweltschonende und regionale Landwirtschaft ein. Im Kanton St.Gallen besteht diesbezüglich grosser Handlungsbedarf. Um praxistaugliche Lösungsansätze, Vernehmlassungsantworten und politische Vorstösse zu erarbeiten, haben sich innerhalb der Kantonalpartei Fachpersonen aus den Bereichen Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung zusammengetan. Unter anderem gehören Fraktionspräsident Meinrad Gschwend sowie Kantonsrätin und Landschaftsarchitektin Tanja Zschokke der Arbeitsgruppe an.

Motion «Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)»

Die Sicherung von Naturschutzflächen über Bewirtschaftungsverträge ist im Kanton St.Gallen Aufgabe der politischen Gemeinden. Seit der Revision des Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) im Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass diese Aufgabe fachlich sehr anspruchsvoll ist. Ohne Beizug von externen Fachpersonen können die Gemeinden die Qualitätsansprüche des Kantons kaum erfüllen. Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) haben verschiedentlich darauf hingewiesen, dass den Gemeinden das Fachwissen sowie die notwendigen personellen oder finanziellen Mittel für den Vollzug dieses Gesetzes fehlen. Zur Entlastung der Gemeinden und zur Effizienzsteigerung im Vollzug fordern die GRÜNEN in ihrer Motion, dass der Vertragsnaturschutz vollumfänglich dem Kanton übertragen wird, so wie sich dies in anderen Kantonen bewährt hat und üblich ist.

Interpellation «Schnittzeitpunktvorverlegung bei Riedflächen: Ausnahme verkommt zur Regel»

Für Riedflächen gibt der Bund den 1. September als frühesten Schnittzeitpunkt vor. Der Kanton St.Gallen hebelt diese Vorschrift regelmässig über eine Ausnahmebewilligung aus. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus je einem Vertreter der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP), des St.Galler Bauernverbandes und der zuständigen kantonalen Fachstelle kann gemäss schriftlicher Antwort auf eine frühere Interpellation (51.17.71) den Schnittzeitpunkt von Riedflächen um höchstens fünf Tage vorverlegen. Nach 2015 und 2018 wurde der Schnittzeitpunkt im Jahr 2020 erneut generell vorverlegt, und zwar um sieben Tage. Aus Sicht der GRÜNEN bestand dafür jedoch weder eine Rechtsgrundlage noch eine ökologische oder wettertechnische Notwendigkeit. Tanja Zschokke möchte mit der Interpellation unter anderem in Erfahrung bringen, wie die Regierung sicherstellen will, dass eine solche Bewilligung effektiv nur in Ausnahmejahren erfolgt. Weiter möchte sie wissen, wie die Regierung gewährleisten will, dass zu frühe Schnittzeitpunkte auf Naturschutzflächen nicht zu einem Biodiversitätsverlust führen.

Interpellation «Wie wirksam sind die Pufferstreifenkontrollen?»

Entlang von Waldrändern, Hecken und Gewässern dürfen innerhalb eines 3 Meter breiten Streifens weder Dünger noch Pestizide ausgebracht werden. Werden die Pufferstreifen nicht eingehalten, können diese Stoffe eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Auch aus Fairness gegenüber allen Bäuerinnen und Bauern, die sich an die Gesetze halten, müssen Verstösse aufgedeckt und geahndet werden. In der Interpellation erkundigt sich Meinrad Gschwend unter anderem, wie hoch die Regierung die Wirksamkeit der aktuellen Pufferstreifenkontrollen einschätzt und mit welchen Massnahmen diese weiter erhöht werden könnte.

Medienmitteilung als PDF

 

Wortlaut der Vorstösse:

Motion GRÜNE-Fraktion, 42.20.19, Neuregelung der Zuständigkeit im Vertragsnaturschutz (GAöL)

Interpellation Tanja Zschokke, 51.20.90, Schnittzeitpunktvorverlegung bei Riedflächen: Ausnahme verkommt zur Regel

Interpellation Meinrad Gschwend, 51.20.91, Wie wirksam sind die Pufferstreifenkontrollen?