Der St.Galler Kantonsrat hat an der Februarsession unter anderem ein Sparpaket und eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beschlossen. Ökologische Anliegen wurden abgeschmettert oder bis zur Unkenntlichkeit verwässert. Die Brücke Luteren bei Nesslau wird ohne Radstreifen und ohne gesicherte Querungsmöglichkeit für Fussgänger*innen realisiert.

Unbrauchbarer Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative

Dass sich Wildtiere an Stacheldrähten verletzen und in Weidenetzen verenden, ist eine Tragödie. Ein Trauerspiel ist auch auch der Umgang des Parlamentes mit der Initiative «Stopp dem Tierleid». CVP und SVP versuchten alles, um den Gegenvorschlag der Regierung, welcher von den GRÜNEN unterstützt wurde, zu verwässern. Und tatsächlich entschied sich eine knappe Mehrheit für eine totale, inakzeptale Aufweichung: Gerade im Sömmerungsgebiet, wo es am meisten Stacheldrähte hat, sollen die für Tier und Mensch gefährlichen Zäune bestehen bleiben. Der Gegenvorschlag verfehlt damit seinen Zweck und ein Rückzug der Volksinitiative ist vom Tisch. Die GRÜNEN waren bereits an der Lancierung der Initiative beteiligt, haben im Kantonsrat für das Anliegen gekämpft und werden sich auch bei der Volksabstimmung engagieren.

Überraschungsangriff auf Motion zum Vertragsnaturschutz

Im Kanton St.Gallen sind gemäss dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) die Gemeinden zuständig für den Abschluss von Verträgen über die Bewirtschaftung und Entschädigung von Naturschutzflächen. Seit der Revision dieses Gesetzes im Jahr 2015 und der damit einhergehenden Erneuerung aller bestehenden Verträge hat sich gezeigt, dass diese Aufgabe fachlich sehr anspruchsvoll ist. Ohne Beizug von externen Fachpersonen können die Gemeinden die Qualitätsansprüche des Kantons kaum erfüllen. Zur Effizienzsteigerung im Vollzug und zur Stärkung des Naturschutzes reichten die GRÜNEN in der Dezembersession eine Motion ein, welche die Zuständigkeit für den Vertragsnaturschutz vollumfänglich dem Kanton übertragen wollte. Die Regierung beantrage erfreulicherweise die Gutheissung der Motion. Wenige Tage vor der Februarsession reichten drei Kantonsräte aus SVP, FDP und CVP einen Antrag auf Gutheissung mit geändertem Wortlaut ein, der trotz unklarer Formulierung und zweifelhafter Stossrichtung vom Rat angenommen wurde. Ob das angestrebte Ziel dennoch erreicht werden kann, bleibt abzuwarten.

Neues Steuerprivileg für Bauland-Eigentümer*innen

Beim Nachtrag zum Steuergesetz wurden fünf Änderungen verabschiedet. Von den GRÜNEN unterstützt wird der Ausbau der Digitalisierung. So kann die Steuererklärung bald voll elektronisch eingereicht werden, mitsamt den Unterlagen. Statt einer Unterschrift wird die Eingabe eines Codes genügen. Selbstverständlich bleibt es weiterhin möglich, die Steuererklärung auf Papier auszufüllen und einzureichen. Die Abschaffung der ergänzenden Vermögenssteuer bekämpften GRÜNE und SP erfolglos. Ohne Not wird damit auf Steuern verzichtet, die jene treffen, deren Landwirtschaftsland zu lukrativem Bauland geworden ist. Schliesslich wollten die GRÜNEN die Gesetzesrevision zum Anlass nehmen, um aus «dem Steuerpflichtigen» eine «steuerpflichtige Person» zu machen, also das gesamte Gesetz geschlechtergerecht zu formulieren. Das Anliegen führte zu einer teils gehässigen Diskussion im Rat und wurde abgelehnt. Aus der Redaktionskommission kamen jedoch Zeichen der Aufgeschlossenheit. Es wird anerkannt, dass die bisherige Praxis, die sprachliche Gleichstellung nur bei einer Gesamterneuerung eines Gesetzes einzuführen, nicht zielführend ist. Die GRÜNEN suchen einen Weg, das Thema grundsätzlich anzugehen.