An der Aprilsession des Kantonsrates dürften vor allem die Kreditvorlage für die Zusammenführung der Standorte der Sicherheitspolizei sowie der II. Nachtrag zum Planungs- und Baugesetz (PBG) zu kontroversen Diskussionen Anlass geben. Der Ukraine-Krieg scheint das politische Tagesgeschäft kaum zu beeinflussen. Die GRÜNEN wollen dafür sorgen, dass sich auch die St.Galler Politik mit dem Krieg und insbesondere mit seinen Konsequenzen für die Energiepolitik auseinandersetzt.

Hilfsgelder erhöhen – Energiewende forcieren

Als Reaktion auf den Ukraine-Krieg hat die St.Galler Regierung am Anfang März 50’000 Franken aus dem Lotteriefonds gesprochen. Davon gingen 30’000 Franken an die Caritas zugunsten der Nothilfe für die Kriegsopfer; 20’000 Franken wurden dem Kantonalen Führungsstab für Hilfsgütertransporte zur Verfügung gestellt. Mitte März hat die Regierung weitere 60’000 Franken für Gütertransporte beschlossen.

Die GRÜNE-Fraktion erachtet die von der Regierung gesprochenen Mittel als lächerlich tief. Sie entsprechen einem Betrag von weniger als 25 Rappen pro Einwohner*in. Andere Kantone und Gemeinden haben ein Vielfaches zur Verfügung gestellt. An der bevorstehenden Session wollen die GRÜNEN mit einer dringlichen Interpellation erreichen, dass die finanziellen Mittel zur Bewältigung der Kriegsfolgen substanziell aufgestockt werden. Nicht nur in der Ukraine und in ihren Nachbarländern wird Geld zur Versorgung der Kriegsopfer benötigt. Aufgrund der ausbleibenden Getreidelieferungen aus der Ukraine drohen in zahlreichen Entwicklungsländern Hungersnöte. Die GRÜNEN fordern, dass der Kanton St.Gallen auch diesen indirekten Kriegsfolgen Beachtung schenkt und sein finanzielles Engagement entsprechend verstärkt.

Des Weiteren wird die GRÜNE-Fraktion mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Kanton St.Gallen im Bereich der Energiepolitik endlich ambitionierte Massnahmen ergreift. Der Ukraine-Krieg liefert den ultimativen Beweis für die Dringlichkeit der Energiewende. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die Regierung die Motion der GRÜNEN für eine Solaroffensive zur Ablehnung empfiehlt. Auch die vorberatende Kommission zum PBG verkennt offensichtlich die Zeichen der Zeit, wenn sie daran festhält, eine Regelung zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Verwässerung der Grünflächenziffer rückgängig machen

Aufgrund der drohenden Antragsflut wurde der II. Nachtrag zum PBG in der Februarsession nicht behandelt, sondern an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Die Kommission hat in der Folge verschiedene Gesetzesbestimmungen und Anträge nochmals beraten. Bezüglich der Schwerpunktzone wurde ein Kompromiss erzielt, welcher den Gemeinden den nötigen Spielraum bei der Ortsplanung verschafft. Eine deutliche Verschlechterung haben dagegen die Bestimmungen zur Grünflächenziffer erfahren: Nach dem Willen der Kommissionsmehrheit soll die Grünflächenziffer nicht zu einer Beschränkung der bebaubaren Fläche führen; zudem soll es den Gemeinden verwehrt bleiben, eine Grünflächenziffer für Arbeitszonen festzulegen. Mit diesen Änderungen wäre die neue Gesetzesbestimmung faktisch wirkungslos. Der Zweck der Grünflächenziffer, eine qualitätsvolle Begrünung von dichten Siedlungsräumen zu gewährleisten, würde komplett verfehlt.

Auch in Bezug auf die Weilerzone hat die Rückweisung leider kein Umdenken in der vorberatenden Kommission bewirkt: Die Kommissionsmehrheit beharrt auf einer Regelung, welche Neubauten in der Weilerzone zulassen will und damit der Zersiedelung Vorschub leisten würde. Zwar hat die Regierung klar aufgezeigt, dass eine solche Bestimmung bundesrechtswidrig wäre, doch die starrsinnige Mitte-Rechts-Mehrheit in der Kommission liess sich davon nicht beeindrucken. Die GRÜNE-Fraktion wird sich vehement dafür einsetzen, dass die unsinnigen Änderungen der vorberatenden Kommission rückgängig gemacht werden.

Übergangslösung für die Sicherheitspolizei nicht verzögern

Die Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Baukredit im Umfang von 10 Mio. Franken, um an der Mingerstrasse in St.Gallen einen Um- und Ergänzungsbau für die Sicherheitspolizei zu realisieren. Aktuell ist die Sicherheitspolizei auf sieben Standorte verteilt. Ihre Aufgaben und damit der Personal-, Material- und Raumbedarf nehmen laufend zu. Nach Ansicht der GRÜNE-Fraktion hat die Regierung überzeugend dargelegt, dass die notwendige Weiterentwicklung der Sicherheitspolizei unter den gegebenen räumlichen Bedingungen nicht möglich ist. Bis zur Realisierung eines kantonalen Sicherheits- und Verwaltungszentrums werden noch mindestens 10 Jahre vergehen. Der Bedarf nach einer Übergangslösung für die Sicherheitspolizei ist deshalb ausgewiesen.

Die vorberatende Kommission möchte die Bauvorlage an die Regierung zurückweisen, um die kantonale Immobilienstrategie abzuwarten. Die Immobilienstrategie stellt jedoch ein langfristiges Planungsinstrument dar und wird in Bezug auf die notwendige Übergangslösung für die Sicherheitspolizei keine neuen Erkenntnisse und Handlungsoptionen aufzeigen. Nach Ansicht der GRÜNEN ist der Rückweisungsantrag der Kommission nicht sachlich begründet, sondern erweckt eher den Eindruck einer Machtdemonstration gegenüber den verantwortlichen Regierungsmitgliedern. Die GRÜNE-Fraktion lehnt den Kommissionsantrag deshalb ab und weist überdies darauf hin, dass auch die desolate Raumsituation in den kantonalen Untersuchungsgefängnissen nach einer Übergangslösung verlangt.

Medienmitteilung als PDF