Sessionsvorschau: GRÜNE fordern Nachhaltigkeitsartikel im Universitätsgesetz
An der bevorstehenden Sommersession des St.Galler Kantonsrates werden unter anderem die kantonale Klimafonds-Initiative der SP und das totalrevidierte Universitätsgesetz behandelt. Ausserdem entscheidet das Parlament über die erste Tranche der Lotteriefondsbeiträge 2023.
Aufgrund der Abschaffung der Aprilsession, gegen die sich die GRÜNEN gewehrt hatten, ist das Verzeichnis der behandlungsreifen Geschäfte noch umfangreicher als gewohnt. Auffällig ist vor allem die hohe Pendenzenlast bei den Vorstössen. Ob diese in der Sommersession abgebaut werden kann, darf bezweifelt werden. Bei den Regierungsgeschäften legt die GRÜNE-Fraktion ein besonderes Augenmerk auf den Gegenvorschlag zur kantonalen Klimafonds-Initiative, das Universitätsgesetz und die Lotteriefondsbotschaft.
Klimafonds-Initiative: Höhere Investitionen in den Klimaschutz
Nachdem im Jahr 2019 eine gemeinsame Motion der GRÜNEN und der SP zur Schaffung eines kantonalen Klimafonds keine Mehrheit im Kantonsrat fand, lancierte die SP eine ähnlich lautende Initiative. Mit einem Fonds von 100 Millionen Franken soll stärker in den Klimaschutz investiert werden. Die Regierung lehnt die Initiative ab, hat aber einen Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde von der vorberatenden Kommission um Vorgaben zum Einsatz der Mittel ergänzt. Die Ergänzungen der Kommission schränken die Regierung unnötig ein. Zudem soll offensichtlich ein Teil der Mittel auch in den Ausbau der Wasserkraft fliessen, obwohl ein solcher im Kanton St.Gallen nur noch auf Kosten der Natur möglich ist. Die Regierung hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nur noch ein sehr kleines Potenzial für neue Wasserkraftanlagen besteht. Die GRÜNEN sprechen sich daher für die Annahme der Initiative aus und unterstützen bei einer Ablehnung der Initiative den Gegenvorschlag im ursprünglichen Wortlaut der Regierung.
Universitätsgesetz: Dringend notwendige Anpassungen
Nach den diversen imageschädigenden Skandalen ist es höchste Zeit, dass die «Corporate Governance» der HSG verbessert wird. Mit dem totalrevidierten Universitätsgesetz erhalten die einzelnen Organe nun klare Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zugeteilt. Ob mit den Neuerungen künftig Missstände verhindert oder frühzeitig erkannt werden, muss die Führung der HSG in den kommenden Jahren unter Beweis stellen. Die GRÜNEN unterstützen grundsätzlich die Gesetzesvorlage mit den Anpassungen der vorberatenden Kommission. Der sogenannte Mittelbau soll jedoch im Senatsausschuss besser repräsentiert werden. Aktuell sind in diesem Organ die ordentlichen Professorinnen und Professoren deutlich überrepräsentiert. Unverständlicherweise hat die Kommission einen Artikel zur Chancengerechtigkeit und zur Beseitigung von Diskriminierungen aus der Vorlage gestrichen. Dieser soll beibehalten werden. Weiter fordern die GRÜNEN einen Artikel zur Nachhaltigkeit im Gesetz zu verankern. Künftig sollen nicht mehr nur einzelne Institute, sondern die Universität als Ganzes in diesem Bereich eine Vorreiterrolle einnehmen. Ein entsprechender Antrag wird in die Kantonsratsdebatte eingebracht.
Lotteriefonds: Fragwürdiger Beitrag für die Olma
Der Lotteriefonds unterstützt Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit. Immer wieder werden Beiträge gesprochen, die nicht diesen Bereichen zuzuordnen sind. So wurde für den Umbau der Kaserne der Schweizer Garde in Rom ein grösserer Betrag zur Verfügung gestellt. Im aktuellen Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds wird 1 Mio. Franken für den Olma-Auftritt des Kantons beantragt. Der Kanton St.Gallen wird im Jahr 2024 Gastkanton sein, weil der Kanton Tessin sich aus finanziellen Gründen zurückgezogen hat. Die GRÜNE-Fraktion sieht nicht ein, weshalb dieses Geld aus dem Lotteriefonds fliessen soll, und stellt deshalb einen Streichungsantrag. Es gibt genügend unterstützungswürdige Projekte, welche den Richtlinien des Lotteriefonds entsprechen und die Beiträge nötig haben. Die Finanzierung des Olma-Auftritts soll – wenn schon – über die Standortförderung erfolgen.