An ihrer Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Aprilsession des St.Galler Kantonsrates haben sich die GRÜNEN dazu durchgerungen, das Rückkommen auf den Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative mitzutragen. Das Projekt zum Umbau der Augarten-Kreuzung in Uzwil und die knauserige Haltung des Kantons bei der Corona-Unterstützung für Kulturbetriebe stossen bei der grünen Fraktion auf Unverständnis. Vorbehaltlos unterstützt wird der Antrag der Regierung, die Situation für Sonderschüler*innen zu verbessern und im Volksschulgesetz zu verankern, dass jeder Schülerin und jedem Schüler ein Platz in einer Sonderschule zusteht, sofern ein solcher verfügt wird.

Gegner der Tierleid-Initiative krebsen zurück

Jägerschaft und Umweltverbände möchten mit der VolksiInitiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» den unsachgemässen Einsatz von Stacheldraht und Weidenetzen unterbinden. Die Regierung hatte einen ausgewogenen Gegenvorschlag vorgelegt, welcher von den Initianten und den GRÜNEN unterstützt wurde. An der Februarsession wurde der Gegenvorschlag auf Betreiben der Landwirtschaftsvertreter im Kantonsrat jedoch derart aufgeweicht, dass ein Rückzug des Volksbegehrens für das Initiativkomitee nicht mehr in Frage kam.

Die Aussicht auf eine schwer zu gewinnende Volksabstimmung hat die Landwirtschaftslobby nun offenbar dazu bewogen, nochmals das Gespräch mit den Initianten und der Regierung zu suchen. Der ausgehandelte Rückkommensantrag sieht weiterhin eine Ausnahme vom Stacheldrahtverbot für das Sömmerungsgebiet vor, jedoch nur für Rindviehweiden. Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile haben sich die GRÜNEN dazu entschlossen, den Kompromiss mitzutragen, obschon sie ein striktes Verbot befürwortet hätten. Ein Rückkommen auf das Ergebnis der ersten Lesung aufgrund eines Antrages, der ohne Einbezug der vorberatenden Kommission im Hinterzimmer ausgeheckt wurde, ist zwar unüblich. Die Aussicht auf eine rasche Verbesserung der Situation für gefährdete Wildtiere rechtfertigt es jedoch, über das fragwürdige Vorgehen hinwegzusehen.

Unzeitgemässes Strassenbauprojekt am Augarten

Der Verkehrsknoten Augarten beim Autobahnanschluss Uzwil soll wegen der starken Verkehrsbelastung baulich und verkehrstechnisch verbessert werden. Die GRÜNEN beurteilen das vorgelegte Projekt mit Baukosten von 7.9 Millionen Franken als inakzeptabel. Es ist einseitig darauf ausgelegt, die Kapazität für den motorisierten Verkehr zu erhöhen. Prognostiziert wird eine weitere Verkehrszunahme um 15% bis 2030. Das Vorhaben ist somit nicht nachhaltig, sondern verlagert das Problem lediglich in die Zukunft und verschärft die Situation auf anderen Strassenabschnitten.

Velofahrerende und Fussgänger*innen werden durch das kantonale Tiefbauamt einmal mehr als Verkehrsteilnehmer*innen zweiter Klasse behandelt. Ihre Bedürfnisse werden denjenigen des motorisierten Verkehrs völlig untergeordnet. Die Förderung der umweltschonenden Mobilität, die sich der Kanton im Energiekonzept auf die Fahnen geschrieben hat, bleibt ein blosses Lippenbekenntnis. Das Tiefbauamt betreibt eine Verkehrsplanung wie vor 50 Jahren und scheint von den zwischenzeitlichen umweltpolitischen Entwicklungen keine Notiz zu nehmen. Die GRÜNEN sind über diese Ignoranz empört und beantragen dem Kantonsrat, auf das Geschäft nicht einzutreten.

Geradezu schockierend ist aus Sicht der GRÜNEN auch der Umstand, dass am Augarten bis heute Strassenabwasser unbehandelt in ein Naturschutzgebiet eingeleitet wird. Dieser rechtswidrige Zustand muss unabhängig von einem allfälligen Strassenbauprojekt sofort beseitigt werden. Die entsprechenden Kosten sind als gebunden zu betrachten.

Hilfe für Kulturschaffende gemäss Bundesvorgaben umsetzen

Beim Gesetz über die Umsetzung der eidgenössischen Covid-19-Gesetzgebung im Kulturbereich wehren sich die GRÜNEN gegen Abstriche zulasten der Kulturschaffenden. Sie unterstützen den Kommissionsantrag, die Ausfälle von Kulturschaffenden mit Einkommen bis 3450 Franken analog zur Regelung der Kurzarbeit zu 100% zu entschädigen und nicht wie von der Regierung vorgeschlagen zu 80%. Die Haltung der Regierung irritiert, sind doch gerade freischaffende Personen im Tieflohnsektor besonders von den Covid-19-Massnahmen betroffen. Die Politik ist für diese Einkommensausfälle verantwortlich und steht nun in der Pflicht, den Betroffenen zu helfen.

Die von Regierung und vorberatender Kommission vorgeschlagene Deckelung der Gelder für Transformationsprojekte auf 10% der ausbezahlen Entschädigungen bis maximal zwei Millionen Franken erachten die GRÜNEN als unnötige Innovationsbremse für die Kreativwirtschaft. Der Bund möchte mit diesem Instrument den Kulturbetrieben helfen, den Kultur-Lockdown dazu zu nutzen, um Geschäftsfelder für die Zukunft neu auszurichten, Publikum zurückzugewinnen und so langfristig überlebensfähig zu bleiben. Werden die Gelder entgegen dem Vorhaben des Bundes beschränkt, werden die St.Galler Kulturinstitutionen im interkantonalen Vergleich das Nachsehen haben.

Medienmitteilung als PDF