An der Februarsession des St.Galler Kantonsrates werden unter anderem der Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative, ein Kredit für den Ersatz einer Brücke bei Nesslau sowie der Aufgaben- und Finanzplan behandelt. Die Fraktion der GRÜNEN fordert eine stärkere Berücksichtigung von Umweltanliegen bei diesen Geschäften.

Dem Gegenvorschlag zur Tierleid-Initiative droht Verwässerung

Im Kanton St.Gallen verfangen sich jährlich dutzende Wildtiere in Zäunen und verenden qualvoll. Um gegen den unsachgemässen Einsatz von Stacheldrahtzäunen und Weidenetzen vorzugehen, haben die St.Galler Jägerschaft und Umweltverbände die Initiative «Stopp dem Tierleid – gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» lanciert. Der Kantonsrat sprach sich gegen das Begehren aus, erteilte aber der Regierung den Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Regierung legte in der Folge einen ausgewogenen Entwurf für eine Teilrevision des Jagdgesetzes vor. Die Initianten haben signalisiert, dass sie die Initiative zugunsten dieses Gegenvorschlages zurückziehen würden. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates hat diesen nun in einem zentralen Punkt verwässert: Sie will das gesamte Sömmerungsgebiet und damit einen beträchtlichen Teil der Kantonsfläche vom Stacheldrahtverbot ausnehmen. Die Initianten zeigen sich darüber entrüstet. Sollte der Rat dem Kommissionsantrag folgen, wird es zu einer Volksabstimmung kommen. Die GRÜNE-Fraktion wird sich für den Entwurf der Regierung einsetzen. Sollte die abgeschwächte Fassung der vorberatenden Kommission obsiegen, werden die GRÜNEN den Gegenvorschlag ablehnen und das Volksbegehren unterstützten, um dem berechtigten Anliegen der Initianten zum Durchbruch zu verhelfen.

Brücke Luteren: Wo bleibt der Velo- und Fussverkehr?

Für den Ersatz der Brücke Luteren Ennetbühl bei Nesslau im Toggenburg beantragt die Regierung dem Kantonsrat einen Kredit von 6.15 Millionen Franken. Das vorgelegte Bauprojekt ist aus Sicht der GRÜNEN befremdlich, denn es ist einseitig auf die Interessen des motorisierten Verkehrs ausgelegt und nimmt auf die Bedürfnisse der Fussgänger*innen und Velofahrer*innen kaum Rücksicht. Obschon am Brückenkopf ein Wanderweg die Kantonsstrasse kreuzt, ist weder ein Fussgängerstreifen noch eine Temporeduktion vorgesehen. Ebenso fehlt auf der Brücke ein Radstreifen. Diese stiefmütterliche Behandlung des Fuss- und Veloverkehrs durch das kantonale Tiefbauamt ist inakzeptabel und steht im Widerspruch zu den energie- und verkehrspolitischen Zielen des Kantons. Die Förderung einer nachhaltigen Mobilität bleibt einmal mehr ein blosses Lippenbekenntnis. Die GRÜNEN stellen sich deshalb gegen die Mehrheit der vorberatenden Kommission und beantragen die Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, die Interessen des Fuss- und Veloverkehrs angemessen zu berücksichtigen.

Finanzplan: Ein Sparpaket schadet auch der Umwelt

Der kantonale Aufgaben- und Finanzplan rechnet für die Jahre 2022 bis 2024 mit Defiziten in der Grössenordnung von 150 bis 200 Millionen Franken. Sowohl die Regierung als auch die Finanzkommission des Kantonsrates verfolgen deshalb die Absicht, ein Sparpaket zu schnüren. Für die GRÜNEN besteht indes kein Anlass, in eine Sparhysterie zu verfallen. Die Zahlen im Finanzplan sind aus drei Gründen zu relativieren: Erstens sind die Prognosen aufgrund der zwischenzeitlich angekündigten, zusätzlichen Ausschüttungen der Nationalbank bereits überholt. Zweitens resultiert in der Rechnung des Kantons erfahrungsgemäss jeweils eine markante Besserstellung gegenüber dem Finanzplan und dem Budget. Drittens ermöglicht es die komfortable Eigenkapitalbasis in der Grössenordnung von 1.5 Milliarden Franken, Rechnungsdefizite über mindestens fünf Jahre auszugleichen. Aus Sicht der GRÜNEN soll diese Zeit genutzt werden, um nachhaltige Massnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz umzusetzen. Zudem gilt es, auch Massnahmen auf der Einnahmenseite zu prüfen. Der Kanton St.Gallen steht in den kommenden Jahren vor grossen Aufgaben. Sowohl zur Bewältigung der Corona-Krise als auch zur Umsetzung der Umwelt- und Klimaziele sind eine leistungsfähige Verwaltung und Investitionen erforderlich. Es ist absehbar, dass Sparmassnahmen insbesondere zulasten einer nachhaltigen Entwicklung des Kantons und zulasten der Umwelt gehen würden. Die GRÜNEN warnen vor einer solchen, kurzsichtigen Finanzpolitik.

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