Neben der sogenannten «Lex Klimastreik» werden an der bevorstehenden Frühjahrssession des Kantonsrates unter anderem der Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2024–2026, die Arealstrategie des Psychiatrieverbundes sowie ein Baukredit für ein Gerichtsgebäude in St.Gallen behandelt.

Mittelschulgesetz: Kommission beantragt Nichteintreten

Eine Motion, welche im Jahr 2019 durch eine SVP-Mitte-Allianz überwiesen wurde, verlangte eine gesetzliche Regelung des Absenzenwesens an Mittelschulen. Dabei sollte die Bewilligung von Absenzen für politische Veranstaltungen weitgehend ausgeschlossen werden. Absicht der Motionäre war es, die Teilnahme von Mittelschülerinnen und Mittelschülern an Klimastreiks zu unterbinden. Die GRÜNEN hatten die Motion abgelehnt und die resultierende Gesetzesvorlage in der Vernehmlassung scharf kritisiert. Sie monierten insbesondere, dass die vorgeschlagene Regelung einen unverhältnismässigen und damit unzulässigen Eingriff in verfassungsmässig garantierte Rechte darstellt. Diese Auffassung wurde später von einem renommierten Rechtsprofessor bestätigt. Damit war klar, dass die Gesetzesänderung – falls sie im Kantonsrat eine Mehrheit findet – mit guten Erfolgsaussichten vor Bundesgericht angefochten werden könnte. Dies scheint SVP und Mitte dazu veranlasst zu haben, sich von ihrem Vorhaben zu distanzieren: Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat grossmehrheitlich, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die GRÜNE-Fraktion ist erleichtert über die Einsicht der Kommissionsmehrheit, dass die bewährte Praxis der Mittelschulen beibehalten werden soll und dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Gleichzeitig weisen die GRÜNEN darauf hin, dass die Ausarbeitung der überflüssigen Gesetzesvorlage einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand ausgelöst hat – verursacht durch Parteien, die sich ansonsten für einen sparsamen Umgang mit Steuergeldern und gegen unnötige Regulierungen aussprechen.

Aufgaben- und Finanzplan: Kantonshaushalt in Schieflage

Die Regierung prognostiziert im AFP 2024–2026 jährliche Defizite in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken. Dies ist eine direkte Folge der wiederholten, übermütigen Steuersenkungen, welche die Mitte-Rechts-Mehrheit im Kantonsrat beschlossen hat. Anders als in den vergangenen Jahren ist nicht zu erwarten, dass die Rechnungsabschlüsse positiver ausfallen als die Prognosen im AFP. Ganz im Gegenteil: Das Minus dürfte noch grösser sein, da der AFP die weiteren, anstehenden Steuererleichterungen nicht berücksichtigt und überdies mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank rechnet, obschon diese mit Sicherheit ausbleibt. Für das Staatspersonal ist im AFP lediglich ein partieller Teuerungsausgleich von 1.7 Prozent vorgesehen. Die Finanzkommission des Kantonsrates will diesen Wert noch weiter – auf 1.4 Prozent – reduzieren. Wie bereits bei der Beratung des Budgets 2023 wehren sich die GRÜNEN gegen diese Sparpolitik zulasten des Personals und weisen darauf hin, dass der Kanton in Zeiten des Fachkräftemangels als Arbeitgeber attraktiv bleiben muss. Die GRÜNE-Fraktion kritisiert ausserdem, dass im AFP noch keine Mittel für die Umsetzung der Pflegeinitiative eingestellt sind.

Psychiatrie: Investitionsbedarf von 570 Millionen Franken

Die Psychiatriestandorte Wil und Pfäfers genügen den Anforderungen an eine zeitgemässe Betreuung für psychisch kranke und belastete Menschen nicht mehr. Deshalb sollen die Klinikanlagen mittelfristig umgebaut und erweitert werden. In einem Bericht zeigt die Regierung dem Kantonsrat Perspektiven für die bauliche Entwicklung der beiden Standorte auf. Der Investitionsbedarf wird auf 570 Millionen Franken, verteilt auf 14–16 Baujahre, beziffert. In der vorberatenden Kommission bestand Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf besteht und dass insbesondere der Mangel an Behandlungsplätzen behoben werden muss. Kreditvorlagen für konkrete Bauprojekte wird die Regierung dem Kantonsrat zu einem späteren Zeitpunkt unterbreiten. Im Hinblick darauf möchte die vorberatende Kommission die Regierung beauftragen, die Vor- und Nachteile einer Übertragung der Liegenschaften an den Psychiatrieverbund vertieft zu prüfen. Zudem soll aufgezeigt werden, welcher Anteil der Investitionskosten auf Betriebsbedürfnisse und welcher Anteil auf denkmalpflegerische Anforderungen zurückzuführen ist. Die GRÜNE-Fraktion unterstützt die Arealstrategien und stimmt auch dem Kommissionsantrag zu.

Kreisgericht St.Gallen: Kreditvorlage für Umbauprojekt

Das Kreisgericht St.Gallen befindet sich seit vielen Jahren in einem «Providurium» am Bohl. Die Verhandlungen finden im Amtshaus statt. Bis 2028 sollen der Verwaltungs- und der Verhandlungsbereich im ehemaligen Untersuchungsamt an der Schützengasse 1 zusammengeführt werden. Das klassizistische Gebäude wurde im 19. Jahrhundert für die Kantonalbank errichtet und stellt erhöhte Anforderungen in Bezug auf den Denkmalschutz. Es eignet sich jedoch aufgrund der Lage, des Raumangebotes und der Repräsentativität hervorragend als Gerichtsstandort. Zur Sicherstellung der Qualität soll für das Umbauprojekt ein Architekturwettbewerb durchgeführt werden. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Kredit von insgesamt 28 Millionen Franken für die Planungs- und Baukosten sowie die Umwidmung des Grundstücks vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen. Die vorberatende Kommission unter dem Präsidium von Margot Benz (GRÜNE, St.Gallen) hat sich ohne Gegenstimme für die Vorlage ausgesprochen. Auch die GRÜNE-Fraktion steht hinter dem Projekt und begrüsst insbesondere die angedachte Umgebungsgestaltung sowie das Mobilitätskonzept. Dass im Rahmen der Sanierung die Wärmeerzeugung von Gas auf erneuerbare Energien umgestellt wird, erachten die GRÜNEN als selbstverständlich.

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