Gemäss dem Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung erfolgt eine Neuschätzung «nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes». Bei der Gebäudeversicherungsanstalt St.Gallen muss für Neubauten oder bei baulicher Wertvermehrung von mehr als 30’000 Franken eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden – dies gilt auch für Fotovoltaikanlagen. Diese Bauzeitversicherung löst nach Abschluss der Bauarbeiten eine Neuschätzung aus.

Normalerweise werden Liegenschaften nach zehn Jahren neu geschätzt. Die vorzeitige Neuschätzung nach dem Bau einer Fotovoltaikanlage führt dazu, dass der Steuerwert des Grundstücks sich nicht nur um den Investitionsbetrag der Fotovoltaikanlage erhöht, sondern dem Marktwert angepasst wird. Aufgrund der gestiegenen Preise für Liegenschaften versteuert der Bauherr einer Fotovoltaikanlage den höheren Marktwert zu einem früheren Zeitpunkt als derjenige, welcher keine Anlage erstellt. Wer in erneuerbare Energie investiert, wird also faktisch bestraft.

Wie neuste Zahlen zeigen, sind Fotovoltaikanlagen in vielen Gemeinden ohnehin nicht rentabel, da die Elektrizitätswerke zu tiefe Preise für die Einspeisung von Solarstrom bezahlen. Droht auch noch eine empfindliche Erhöhung der Vermögenssteuer, dürften sich viele Hausbesitzerinnen und -besitzer überlegen, auf den Bau einer Fotovoltaikanlage doch lieber zu verzichten.

Aus Sicht der GRÜNEN handelt es sich um einen stossenden Fehlanreiz, der umgehend beseitigt werden muss. Mit einer Einfachen Anfrage im Kantonsrat möchte die GRÜNE-Fraktion in Erfahrung bringen, ob die Regierung diese Einschätzung teilt und ob sie bereit ist, Massnahmen zu treffen, damit der Bau einer Fotovoltaikanlage nicht mehr zu einer steuerlichen Schlechterstellung führt. Die Antwort der Regierung steht noch aus.

Einfache Anfrage 61.23.18 (ratsinfo.sg.ch)

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