Im Kanton St.Gallen sind 1800 Altlasten und belastete Standorte bekannt und in einem öffentlich zugänglichen Kataster verzeichnet. Diese beachtlich hohe Zahl ist das Resultat von Sünden aus der Vergangenheit, in einer Zeit, wo der Abfall ohne Rücksicht auf Mensch und Umwelt möglichst billig entsorgt wurde. Die Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Wichtige Quellen mussten aufgrund von Verunreinigungen geschlossen werden, beispielsweise das Pumpwerk Breitfeld in St.Gallen oder auch zwei Quellen in der Gemeinde Goldach.

Die grüne Kantonsrätin Jeannette Losa weist in einer kürzlich eingereichten Interpellation darauf hin, dass gemäss Geokataster der belasteten Standorte im Kanton St.Gallen etliche Ablagerungsstandorte existieren, bei denen noch Untersuchungsbedarf besteht und negative Auswirkungen auf Gewässer, Boden und Luft nicht ausgeschlossen werden können. Bei Altablagerungen der Massnahmenklassen A und B gilt laut dem kantonalen Amt für Umwelt eine Frist von zwei respektive fünf Jahren für die Untersuchung. Da der Vollzug der Vorschriften über die Altlastensanierung bereits seit 2012 nicht mehr den Gemeinden, sondern dem Kanton obliegt, stellt sich für Jeannette Losa die Frage, ob die Untersuchungen nicht längst abgeschlossen sein müssten. Sie erkundigt sich deshalb bei der Regierung, wie es im Kanton St.Gallen mit der Erfassung, Untersuchung und Sanierung der belasteten Standorte steht.

Konkret möchte Jeannette Losa wissen, ob der Kanton seiner Untersuchungs- und Sanierungspflicht nachkommt, was die Gründe für allfällige Verzögerungen sind und wann alle Untersuchungen abgeschlossen sein werden. Ausserdem verlangt sie von der Regierung Auskunft darüber, wie häufig es gelingt, die Kosten der Massnahmen auf die Verursacher abzuwälzen und auf welchen Kosten letztlich der Staat sitzen bleibt.

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