Welat Aydin stellte im November 2023 in der Schweiz ein Asylgesuch. Nach eigenen Angaben floh er aus der Türkei, nachdem er dort mehrere Jahre inhaftiert gewesen sei und anschliessend Verfolgung und Folter erlebt habe. Sein Asylgesuch wurde im März 2025 abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhob er Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Bis heute liegt kein Urteil vor.

Während des laufenden Verfahrens wurde bei Aydin eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) sowie eine Angststörung diagnostiziert. Gemäss den behandelnden Fachpersonen benötigt er psychologische Unterstützung. Mit seinem Hungerstreik fordert er eine Überprüfung seines Asylverfahrens, einen Entscheid ohne weitere Verzögerung sowie den Zugang zur notwendigen Behandlung.

Für die GRÜNEN Stadt und Region St.Gallen ist der Fall Ausdruck eines grundsätzlichen Problems. «Ein Rechtsstaat zeichnet sich nicht nur durch sorgfältige Verfahren aus, sondern auch dadurch, dass Entscheide innert angemessener Frist gefällt werden. Wer über ein Jahr auf einen Gerichtsentscheid warten muss, lebt in einer belastenden Unsicherheit, die insbesondere bei traumatisierten Menschen gravierende Folgen haben kann», sagt Michael Breu, Co-Präsident der GRÜNEN Stadt und Region St.Gallen.

Die GRÜNEN betonen, dass es nicht um eine Vorwegnahme des Verfahrensausgangs gehe. «Unabhängig davon, wie das Gericht letztlich entscheidet, haben alle Menschen Anspruch auf ein faires Verfahren und auf die medizinische Versorgung, die sie benötigen. Diese rechtsstaatlichen und humanitären Grundsätze müssen jederzeit gewährleistet sein», so Breu.

Die GRÜNEN Stadt und Region St.Gallen appelliert an das Bundesverwaltungsgericht, den hängigen Fall prioritär zu behandeln. Der Hungerstreik von Welat Aydin zeige eindrücklich, welche menschlichen Folgen langwierige Verfahren haben können und wie wichtig ein funktionierender Rechtsstaat für besonders verletzliche Menschen ist.

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