Grüne Grundsätze

  • Die Siedlungsfläche wird bei Neu- und Umbauten nach innen verdichtet.
  • Gleichzeitig bleiben genügend Freiräume in hoher Qualität erhalten oder werden geschaffen. Sie dienen unterschiedlichen, nicht profitablen, Aktivitäten der Stadtbevölkerung (Qualitative Verdichtung).
  • Die gesamte Fläche der Bauzonen soll nicht mehr grösser werden.
  • Das vom Stadtrat angestrebte Ziel von 100’000 Einwohner*innen ist für die GRÜNEN nicht vordringlich. Die Stadt soll stattdessen die Fusion mit umliegenden Gemeinden anstreben.

Die Stadt St.Gallen verfügt über zahlreiche Wohnsiedlungen von hoher Qualität. Freiräume im Grünen sind in der Regel gut erreichbar und vielfältig nutzbar. Die Erhaltung des Grünen Rings um die Stadt ist gewährleistet dank der Initiative der Jungen Grünen, die 2017 vom Stadtparlament deutlich angenommen wurde. Diese hohe Lebensqualität wollen die GRÜNEN erhalten und weiterentwickeln.

Grüne Forderungen

  • Die Stadt bezieht den Strom für ihre Verwaltung und Betriebe spätestens ab 2030 aus erneuerbaren Quellen.
  • Die aktuell festgelegte Fläche in der Bauzone soll nicht mehr vergrössert werden. Wenn Flächen in Nicht-Bauzonen überbaut werden, muss andernorts eine gleich grosse Fläche in der gleichen Qualität aus der Bauzone ausgezont werden.
  • In Villen- und Einfamilienhaus-Quartieren kann und soll bei Neubauten ebenfalls verdichtet gebaut werden.
  • Förderung von autoarmen und autofreien Siedlungen.
  • Massnahmen, um die Folgen der Klimaerwärmung einzudämmen, werden bei der Planung berücksichtigt:
    • Bei Überbauungen werden Kaltluftkorridore von den umliegenden Hügeln in das Stadtzentrum eingeplant.
    • Die Grünflächen und Bäume bleiben erhalten. Deren Bestand wird laufend erhöht, wo immer es möglich ist.
    • 5 Prozent der Verkehrsfläche wird bis 2030 in Grünfläche umgestaltet (vgl. Stadtklimainitiativen von UmverkehR).
  • Die Quartiere werden als Lebensmittelpunkt der Bewohner*innen gefördert.
    • Dezentrale Einkaufsmöglichkeiten und Arbeitsplätze werden unterstützt (Stadt der kurzen Wege).
    • Quartiervereinen und andere Organisationen in den Quartieren, die für den Kontakt unter den Bewohner*innen sorgen und integrierend wirken, erhalten von der Stadt Unterstützung.
  • Freiräume stehen den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zur Verfügung:
    • offene Treffpunkte für Jugendliche.
    • Parks- und Ruhezonen.
    • Auf öffentlichen Plätzen sind genügend Sitzmöglichkeiten vorhanden.
    • Das Angebot an attraktiven Spielplätze bleibt erhalten.
    • Es wird Sorge getragen zu Flächen, die der Biodiversität gewidmet sind. In der Landwirtschaftszone nehmen diese Flächen in den kommenden Jahren zu.
  • Zwischennutzungen wie der Lattich, das Areal Bach oder die Brache Lachen sind weiterhin zu fördern. Deren Erfahrungen können genutzt werden für zukünftige Projekte. Auch Familiengärten und andere Formen des „Urban Gardening“ erhalten werden bei Zwischennutzungen berücksichtigt.
  • Bei der Sanierung von Verkehrsflächen soll immer auch die Schaffung von Plätzen mitgedacht werden, die zum Verweilen einladen und Begegnungen ermöglichen.
  • Die Stadt bemüht sich bei grossen Projekten (z. B. Sportanlagen oder kulturelle Einrichtungen) um eine Zusammenarbeit mit umliegenden Gemeinden.