Kühe im Peter und Paul

Die GRÜNEN der Stadt St.Gallen begrüssen es, dass die beiden grössten Liegenschaftsbesitzerinnen Stadt und Ortsbürgergemeinde eine gemeinsame landwirtschaftliche Strategie ausgearbeitet haben. Damit können sie ihre starke Position nutzen, um die Landwirtschaft im Grünen Ring der Stadt St.Gallen zukunftsfähig auszurichten, insbesondere mittels ökologischer Kriterien bei der Pachtvergabe. Die GRÜNEN unterstützen die Stossrichtung des Landwirtschaftskonzeptes und die Entwicklung hin zu einer ökologischen Landwirtschaft.

Die angestrebte Umstellung der Betriebe auf Bio-Landwirtschaft ist ein erster, wichtiger Schritt. Dabei darf es aber nicht bleiben. Vielmehr muss die öffentliche Hand als Eigentümerin dafür sorgen, dass die Biodiversität auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen erhöht und die Nutztierbestände auf ein umweltverträgliches Mass reduziert werden. Diesem Anspruch wird das Landwirtschaftskonzept 2020 kaum gerecht. Entscheidende Fragen werden nicht adressiert.

Kein Wachstum auf Kosten des Kulturlands

Das Konzept fokussiert sich zu stark auf die Investitionen bei Ökonomiegebäuden, und fordert für die Betriebe ein Wachstum «um weiterhin wirtschaftlich bestehen zu können». Wachstum bedeutet in der Landwirtschaft meist die Erhöhung der Nutztierbestände. In Kombination mit der Umstellung auf Bio-Landwirtschaft führt dies unweigerlich zu einem höheren Platzbedarf. Die GRÜNEN beurteilen dies als kritisch, da ein grosser Teil der Umwelt- und Klimabelastung im Bereich der Landwirtschaft von zu hohen Nutztierbeständen stammt und der bisherige Kulturlandverlust bereits jetzt zu hoch ausfällt. Die zentralen Fragen sind daher, wie viele Nutztiere im Grünen Ring der Stadt St.Gallen gehalten werden sollen und wie viel Kulturland für die landwirtschaftliche Infrastruktur noch zerstört werden soll?

Qualität der Biodiversitätsförderflächen ist entscheidend

Es ist begrüssenswert, dass künftig in den Pachtverträgen ein Anteil an Biodiversitäts-förderflächen (BFF) von 20 Prozent an der landwirtschaftlichen Nutzfläche vorgegeben werden soll. Angaben zur (botanischen) Qualität der bestehenden BFF fehlen allerdings und es werden ebenfalls keine Vorgaben dazu gemacht. Biodiversitätsförderflächen ohne Qualität haben nur eine moderate Wirkung auf die Biodiversität. Die GRÜNEN erwarten, dass ein möglichst hoher Anteil an BFF mit hoher botanischer Qualität angestrebt wird. Um dies zu erreichen, sind nötigenfalls mit Unterstützung der öffentlichen Hand Aufwertungsmassnahmen auszuführen. Weiter sollte geprüft werden, ob zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum die landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der Bauzone mittelfristig bis dauerhaft als Grünflächen gesichert und wo nötig ökologisch aufgewertet werden können.

Um unsere Klimaziele zu erreichen, muss die Produktion und der Konsum von Fleisch auf ein umweltverträgliches Mass reduziert werden. Mit dem Landwirtschaftskonzept hätten es die beiden öffentlichen Eigentümerinnen in der Hand, sich klare Überlegungen zu machen, wie die Nutztierbestände in St.Gallen reduziert werden können, ohne auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern zu gehen. Der Bericht liefert trotz seines Horizontes von 20 Jahren dazu keine Antworten. Die GRÜNEN erwarten daher, dass im Kriterienkatalog für die Pachtvergabe Ökologie und Klimafragen an vorderste Stelle gesetzt werden.