GRÜNE stellen vorsorgliche 30-tägige Wegweisung von 650 Jugendlichen in Frage
Die GRÜNEN der Stadt St.Gallen ziehen nach dem Grosseinsatz der Polizei vom Ostersonntagabend ein gespaltenes Fazit. Durch den im Vorfeld angekündigten enormen Polizeieinsatz und dank strikter Personenkontrollen konnte eine weitere Gewalteskalation in der Stadt St.Gallen zwar verhindert und einige verdächtige Personen gefasst werden. Dies geschah jedoch zu einem sehr hohen Preis.
Weitreichender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Jugendlichen
Die systematische Ausstellung von Wegweisungen für 30 Tage aus der Stadt bzw. aus Bereichen davon an insgesamt über 500 Jugendliche stellt für die GRÜNEN einen sehr weitreichenden Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Jugendlichen dar. Es stellt sich die Frage, ob alle Wegweisungen begründet ausgesprochen wurden. Wie wurde zum Beispiel mit Jugendlichen umgegangen, die den Bahnhof nur aufsuchten, um den Öffentlichen Verkehr zu verwenden und nach Hause zu fahren, wie es der Aufruf der Behörden verlangt hatte? Die flächendeckenden Kontrollen, die am Ostersonntag gegenüber Jugendlichen an öffentlichen Orten wie dem Bahnhof St.Gallen stattfanden, kommen einem Pauschalverdacht gleich. Es ist demokratiepolitisch heikel, beinahe einer ganzen Bevölkerungsgruppe die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Insbesondere, da in den vergangenen Krawallnächten das Gewaltpotential nur von einzelnen Personen ausging.
Unkomplizierte Rekursmöglichkeit für zahlreiche Unschuldige schaffen
Es stehen nun wärmere Tage und die zweiwöchigen Frühlingsferien an: Wo sollen die Jugendliche hin, wenn sie keine Freizeitmöglichkeiten haben und das ganze Stadtgebiet für sie während einem Monat gesperrt ist? Ein faktisches Ausgehverbot für diese Altersgruppe scheint den GRÜNEN nicht zielführend. Wegweisungen aus St.Gallen bedeuten zudem immer auch eine Verschiebung in andere Städte und Gemeinden. Jugendliche sollten vielmehr die Möglichkeit haben, sich im öffentlichen Raum zu treffen – sofern sie sich an die geltenden Corona-Regeln halten und keine gewalttätigen Aktionen provozieren. Die GRÜNEN erachten es daher als zentral, dass Polizei und Behörden nun den Jugendlichen klar aufzeigen, wie unbegründete Wegweisungen angefochten werden können, sodass nach individueller Prüfung die Verfügungen allenfalls zurückgezogen werden können. Zudem müssen die Daten, welche die Polizei im Rahmen dieser Aktion erhoben haben, nach Ablauf der Wegweisungsfrist fristgerecht und vollständig gelöscht werden. Es darf nicht sein, dass personenbezogene Daten von unverdächtigen jungen Menschen in einem Polizeiregister gespeichert bleiben. Umso mehr, als selbst der Polizeichef einräumte, dass einige davon auch irrtümlich erfasst worden sein könnten.
Politische Aufarbeitung nötig
Nach Art. 29bis PG ist eine Wegweisung für 30 Tage nur «in besonderen Fällen» zulässig. Das Vorgehen der Stadtpolizei bedarf einer sehr weiten Auslegung dieses Artikels. Ob die Ausschreitungen zwei Tage zuvor pauschale Wegweisungen für mehrere hundert Personen rechtfertigten, muss im Nachgang aufgearbeitet werden. Eine derart rigorose Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols muss ein Einzelfall bleiben. Die GRÜNEN behalten sich vor, dazu im Stadtparlament eine entsprechende Untersuchung einfordern.
(Bild: Sandro Büchler, St.Galler Tagblatt/CH Media)
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